Ehrenamtliche Vormünder
Bewerbung, Ausbildung und Begleitung
Mit der Einführung des „Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ vom 29. Juni 2011 begann eine stetige Reform der Vormundschaft.
Inhaltlich ist es u. a. klare Absicht, dass die Bestellung eherenamtlicher Einzelvormünder gegenüber dem Amtsvormund stringent zu bevorzugen sind.
Unser Angebot ist es, als Dienst in Kooperation mit dem Jugendamt ehrenamtliche Vormünder zu suchen, zu sondieren, auszubilden und in ihrer Arbeit zu begleiten.
Die Möglichkeit, auf qualifizierte, dem Jugendamt bekannte ehrenamtliche Vormünder zurückgreifen zu können, kann die finanzielle Belastung der Vorschrift mindern und gleichzeitig dem Mündel eine attraktive Aussicht eröffnen.
Die jeweils einmalige Investition sorgt dafür, dauerhaft mit fachlich kompetenten Vormündern zu kooperieren und verantwortbare Vormundschaften ohne kontinuierliche Kosten zu installieren. Die Akquise, Ausbildung und Begleitung der Vormünder wird in enger Kooperation mit dem jeweiligen Jugendamt geplant und geleistet.
Die konkrete Leistungsbeschreibung, Kosten und weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserer Konzeption, die Sie per Mail anfordern können.