Grundsätzlich kennzeichnen sich unsere Haltung, unser fachliches Auftreten und unser Selbstverständnis durch folgende Merkmale:
- Wir sind ein privater, autonomer Dienst, der sich keiner bestimmten gesellschaftlichen Philosophie, Ideologie, politischen Position oder Religion zuwendet oder zugehörig fühlt. Unser Ziel ist es ausschließlich, gemeinsam eine möglichst wertvolle pädagogische Arbeit zu leisten.
- Unsere autarke Stellung als ambulanter, privater Dienst und freie Praxis haben wir im Sinne einer größtmöglichen Unabhängigkeit bewusst gewählt. Somit sind wir in der Position, selbst zu entscheiden, welche Aufträge wir verantworten und leisten werden. Demzufolge haben wir bislang darauf verzichtet, die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII zu beantragen.
- Unser Selbstverständnis ist es, für die UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 (seit 05.04.1992 in Deutschland in Kraft) einzutreten und unsere alltägliche Arbeit mit Kindern an diesem Maßstab zu messen. Das bedeutet konkret, Kindern den erforderlichen Schutz, zustehende Hilfe und Wertschätzung sowie eine Subjektstellung zukommen zu lassen.
- Eine Pädagogik, die sich auf die wissenschaftlich fundierte analytische Psychologie beruft, den individualpsychologischen, -pädagogischen Ansatz beinhaltet sowie pädagogische Arbeitsweisen, die die Beziehung zum Kind als Basis für alle weiteren Ziele elementar voranstellt.
- Eine Kooperation mit den Eltern des Kindes, die deren Rolle als Sorgeberechtigte achtet, sie aber gleichermaßen in Verantwortung nimmt.
- Eine Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, die auf Augenhöhe stattfindet und von fachlicher Kompetenz und einem kooperativen Miteinander geprägt ist.
Individualpsychologischer, -pädagogischer Ansatz
Seit über 20 Jahren beschäftigen wir uns vornehmlich mit Einzelfällen und haben uns auf die Fachgebiete „Kindesschutz“ und „FamG. Verfahren“ spezialisiert.
Wir sehen es als unseren primären Auftrag, die Rechte und den Schutz des Kindes zu sichern. Demzufolge beinhalten unsere Rollen und Funktionen in Abgrenzung zum systemischen Blickwinkel eine individualpädagogische und –psychologische Haltung: Wir analysieren die jeweilige familiäre Situation aus Sicht des Kindes und räumen dessen Wohl eine übergeordnete Bedeutung ein.
Die vielfältigen beruflichen Ausbildungen und Erfahrungen unserer Fachkräfte ermöglichen uns eine individuelle Planung aller Hilfen sowie die Umsetzung unseres Anspruchs, für jedes uns anvertraute Kind eine geschützte und aussichtsreiche Lebensperspektive zu erreichen. U. a. die gesetzlich festgelegte Subjektstellung des Kindes ist einer unserer Beweggründe, uns für diesen Ansatz entschieden zu haben.
Über eine gründliche Anamnese, Informationsgespräche mit allen Beteiligten, weitere Recherchen und Untersuchungen – und letztendlich darüber, mit dem Kind in eine vertraute Beziehung zu treten – wird eine präzise Beschreibung der aktuellen Situation aus Sicht des Kindes getroffen und demnach notwendige Unterstützungen benannt.
Die Auswertung gibt Antworten auf die Fragen,
- welche kindlichen und elterlichen Ressourcen und Fähigkeiten genutzt und verstärkt werden können;
- welche Defizite und Hindernisse sich für die Entwicklung des Kindes darstellen;
- ob und ggf. in welcher Art das Kind gefährdet ist;
- welche institutionellen und persönlichen Interventionen notwendig sind.
Für eine solch analytische Arbeitsweise haben wir uns bewusst entschieden, da wir in unserer alltäglichen Praxis - entgegen dem systemischen Ansatz - feststellten, dass die Methode zwar arbeitsaufwendiger, aber ebenso weitsichtiger und nachhaltiger wirkt.
Wir sprechen uns nicht grundsätzlich gegen den systemischen Ansatz aus. In Fällen, die keine Kindeswohlgefährdungen beinhalten, bedienen wir uns ebenso sinnvoller Methoden, wie z. B. gemeinsamer Eltern-Kind-Gespräche, Reflexionen über die Ausführung der Rollen in der Familie sowie der Beteiligung von weiteren, dem System angehörigen Personen.
In den Fällen mit (akuten) Kindeswohlgefährdungen sehen wir in den systemischen Ansätzen nicht das richtige Mittel, das Kind zu schützen, die Interventionen laufen ins Leere. Der systemische Ansatz sieht die Bedürfnisse aller Beteiligten gleichberechtigt auf einer Ebene, individuelle Bestrebungen sind in eine gemeinsame Balance zu bringen. Wir möchten nicht dem Irrtum folgen, die verschiedenen Interessen bei Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen, sondern es gilt dann, das Kind parteiisch zu vertreten.
Aus diesem Grund teilen wir im Rahmen unserer individualpsychologischen Sicht der Beziehung des Kindes zu einem unserer Mitarbeiterinnen eine elementare Bedeutung zu. Nur über ein solches, sehr vertrautes Verhältnis, über Absicherung und Schutz, ist es möglich, Kindeswohlgefährdungen früh und unmittelbar zu erkennen, ggf. zu mindern oder abzuwenden.
Dieser Ansatz hält auch einer bitteren Gegenprobe stand:
In der Bundesrepublik Deutschland kommen aktuell wöchentlich drei Kinder durch Gewaltanwendung oder Vernachlässigung zu Tode (Bundesministerium des Innern: „Polizeiliche Kriminalstatistik Gewalt gegen Kinder in Deutschland“, März 2013).
Im weiteren Verlauf dieses Standards erörtern wir dezidiert folgend Themen:
- Die Beziehung zum Kind - emotionale Versorgung und Erlebnisse für traumatisierte Kinder
- Partizipation von Kind und Eltern
- Unser Verhältnis in der Kooperation mit Eltern, Auftraggebern u. a.
Die o. g. weitergehenden und ausführlichen Beschreibungen dieses Standards sind Inhalt unserer Konzeption, die Sie per Mail anfordern können.